F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co. KG, Leinfelden- Echterdingen, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "F. Kirchhoff Straßenbau GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 738730) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co. KG, Leinfelden- Echterdingen, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KAB Kirchhoff-Alb Bau GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 490639) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co. KG, Leinfelden- Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Neue Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 241, 50679 Köln.
F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co. KG, Leinfelden- Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KIMAG GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225406) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co. KG, Leinfelden- Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Geschäftsanschrift: Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kirchhoff Leipzig Beteiligungs-GmbH", Großlehna (Amtsgericht Leipzig HRB 20141) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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