HRB 36327 HB: F. Reck Holding GmbH, Bremen, Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kasten Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24418 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 36327 HB: F. Reck Holding GmbH, Bremen, Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen. Firma:F. Reck Holding GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen; Gegenstand: Das Halten und die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Beteilungen an anderen Unternehmen sowie die Durchführung aller damit und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung:Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Kasten, Franz, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Kasten, Gerhard Adolf, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Einzelprokura; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.10.2020; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der F. Reck GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 12884 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 12884 HB: F. Reck GmbH & Co. KG, Bremen, Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die F. Reck Holding GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 36327 HB) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 12884 HB: F. Reck GmbH & Co. KG, Bremen, Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Am Weser-Terminal 1, 28217 Bremen.
F. Reck GmbH & Co. KG, Bremen, Herrlichkeit 5, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Herrlichkeit 5, 28199 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GHC Schadensregulierungsgesellschaft Ehrenbergstraße mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 74101) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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