HRB 3786:F. Rohrmeier Verwaltungsgesellschaft mbH, Aschaffenburg, Linkstraße 66, 63741 Aschaffenburg.Die Verschmelzung wurde am 07.09.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen.
HRB 3786:F. Rohrmeier Verwaltungsgesellschaft mbH, Aschaffenburg, Linkstraße 66, 63741 Aschaffenburg.Die Verschmelzung wurde am 07.09.2011 in das Register der F. Rohrmeier GmbH, auf die die übernehmende Gesellschaft verschmolzen ist, eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11771).
F. Rohrmeier Verwaltungsgesellschaft mbH, Aschaffenburg, Linkstraße 66, 63741 Aschaffenburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schuhfrank GmbH mit dem Sitz in Wustermark (Amtsgericht Potsdam HRB 20099 P) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rohrmeier SPORTIVE GmbH, Aschaffenburg (Linkstraße 66, 63741 Aschaffenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2008 mit Nachtrag vom 30.04.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 14 (Dispens vom Wettebewerbsverbot) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: F. Rohrmeier Verwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens sowie und insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung (auch Untervermietung und Unterverpachtung) eigenen und fremden Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.