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F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH, Lienen (HRB 6272) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lengericher Str. 9
49536 Lienen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 6272
Amtsgericht: Steinfurt
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH aus Lienen war im Handelsregister Steinfurt unter der Nummer HRB 6272 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH ihren Standort nicht geändert. Die F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.10.2016
Löschung von Amts wegen

HRB 6272: F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH, Lienen, Lengericher Str. 9, 49536 Lienen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 21.12.2012
Löschungsankündigung

F. Vogelsang und K. Haberstumpf GmbH, Lienen, Lengericher Str. 9, 49536 Lienen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Steinfurt, Gerichtstraße 2, 48565 Steinfurt schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Steinfurt eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

18.10.2016
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 11.02.2015

21.12.2012
Registervorgang

Löschungsankündigung 17.12.2012