F.A.M.Z. Freizeit Auto Motor Zubehör GmbH, Dollnstein (Wellheimer Str. 27, 91795 Dollnstein). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rehm, Christiane, Sekretärin, Dollnstein. Bestellt: Geschäftsführer: Rehm, Günter, Dollnstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 7.8.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Dollnstein GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Dollnstein (Amtsgericht Ingolstadt HRA 1152) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Ingolstadt
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