F.A.S.T. Gesellschaft für angewandte Softwaretechnologie mbH, München (Arabellastraße 17, 81925 München). Die Verschmelzung wurde am 18.04.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 51846).
F.A.S.T. Gesellschaft für angewandte Softwaretechnologie mbH, München (Arabellastraße 17, 81925 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Cirquent GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 51846) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.A.S.T. Gesellschaft für angewandte Softwaretechnologie mbH, München (Arabellastr. 17, 81925 München). Die Gesellschaft hat am 15.02.2007 mit der softlab GmbH für Systementwicklung und EDV-Anwendung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 51846) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 28.02.2007 zugestimmt.