F.A.Z. Buch- und Zeitschriftenverlag Beteiligungs GmbH, München (Königinstr. 11, 80539 München). Die Verschmelzung wurde am 27.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7344).
F.A.Z. Buch- und Zeitschriftenverlag Beteiligungs GmbH, München (Königinstr. 11, 80539 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7344) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.A.Z. Buch- und Zeitschriftenverlag Beteiligungs GmbH, München (Königinstr. 11, 80539 München). Prokura erloschen: Möst, Thomas, Karben, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Petzold, Burkhard, Berlin, * ‒.‒.‒‒.