HRB 24520: F.B. Holding GmbH, Lugau/Erzgeb., Poststraße 9 a, 09385 Lugau/Erzgeb.. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
F.B. Holding GmbH, Lugau/Erzgeb., Alte Schmiedegasse 1 d, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Poststraße 9 a, 09385 Lugau/Erzgeb.
F.B. Holding GmbH, Erlbach-Kirchberg, Alte Schmiedegasse 1 d, 09385 Erlbach-Kirchberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Büttner, Frank, Erlbach-Kirchberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Büttner, Antje, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
F.B. Holding GmbH, Erlbach-Kirchberg, Alte Schmiedegasse 1 d, 09385 Erlbach-Kirchberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2008. Geschäftsanschrift: Alte Schmiedegasse 1 d, 09385 Erlbach-Kirchberg. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen sowie deren Verkauf sowie Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Büttner, Frank, Erlbach-Kirchberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungsplan vom 08.10.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der B & U Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Lugau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 20574) übernommen. Die Aufspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.