F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der Kondor Wessels Invest GmbH vom 23.11.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kondor Wessels Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HR B 101286 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2006 mit der Trapp Bauen und Wohnen GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HR B 12382) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2006 mit der F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 11392) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der Trapp Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 23.11.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Trapp Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HR B 102177 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Duisburg, HR A 9907) umgewandelt.
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