F.C. Trapp Baugesellschaft Köln mbH, Köln (Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden F.C. Trapp AG Bauunternehmung am 13.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F.C. Trapp Baugesellschaft Köln mbH, Köln (Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der F.C. Trapp AG Bauunternehmung mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 10567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.C. Trapp Baugesellschaft Köln mbH, Köln (Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.09.2006 in der Fassung vom 09.11.2006/04.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 04.09.2006, 09.11.2006 und 04.12.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Trapp Bauservices GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 101979 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.C. Trapp Baugesellschaft Köln mbH, Köln (Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln). Ausgeschieden als Geschäftsführer: Lembcke, Günter.