F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 45483 Wesel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Trapp Bauservices GmbH vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Trapp Bauservices GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 101 979 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 45483 Wesel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden F.C. Trapp AG Bauunternehmung am 18.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 45483 Wesel). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der F.C. Trapp AG Bauunternehmung mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg - HRB 10567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 45483 Wesel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Trapp Bauservices GmbH vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Trapp Bauservices GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 99725 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
F.C. Trapp Baugesellschaft Wesel mbH, Wesel (Trappstr. 6 - 8, 45483 Wesel). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Bauunternehmens, sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben, die im weiteren Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben dienen. Die Gesellschaft kann auf dem Gebiet der Bauträgerschaft tätig werden und Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden.
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