F.C. Trapp Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Wesel (Trappstr. 6-8, 46483 Wesel). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kondor Wessels Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 100235 B). Die Gesellschaft ist durch Austritt der persönlich haftenden Gesellschafterin Kondor Wessels Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (AG Berlin-Charlottenburg HRB 100235 B) aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
F.C. Trapp Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Wesel (Trappstr. 6-8, 46483 Wesel, der Betrieb einer Bauunternehmung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben, die im weiteren Zusammenhang der Durchführung von Bauvorhaben dienen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kondor Wessels Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 100235 B). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der F.C. Trapp AG Bauunternehmung, Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 10567) nach Maßgabe der Beschlüsse vom 11.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.