HRB 100650:F.I.S.I. Energy GmbH, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Cussigh, Federico, Povoletto / Italien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100650:F.I.S.I. Energy GmbH, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 10.01.2014 mit Änderung vom 28.08.2014. Geschäftsanschrift: Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: a) die Übernahme und Verwaltung von Gesellschaftsbeteiligungen im In- und Ausland, wobei darauf hingewiesen wird, dass die genannte Tätigkeit nur gegenüber kontrollierten oder verbundenen Gesellschaften ausgeübt wird; b) Finanzierungsleistungen an die kontrollierten oder verbundenen Gesellschaften, Verwaltung von Finanzmitteln und die Durchführung aller im eigenen Auftrag oder im Auftrag der oben genannten Gesellschaften zu erledigenden Finanzvorgänge, einschließlich der Maßnahmen zur Beschaffung von Risikokapital oder von Krediten; c) die Koordinierung, die Kontrolle und die Unterstützung bei der Entwicklung der oben genannten Gesellschaften; d) der Erwerb, die Veräußerung, die Verleihung, Konstruktion, die Verpachtung und die Nutzung aller Arten von Grundflächen und Gebäuden; e) der Vertrieb und die Produktion von Rohstoffen und Produkten im Bereich der Energiegewinnung, auch mittels Vertretung, Kommisionsgeschäft und Bearbeitung durch Dritte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Cussigh, Federico, Povoletto / Italien, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung der FINANZIARIA ITALIANA PER LO SVILUPPO INDUSTRIALE S.r.l mit dem Sitz in Novara/Italien (Handelsregister von Novara, Nr. 225569). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.