HRA 47932: F.I.S.I. MHD Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 47932:F.I.S.I. MHD Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.Prokura erloschen: Cussigh, Federico, Povoletto, * ‒.‒.‒‒.
HRA 47932:F.I.S.I. MHD Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Cussigh, Federico, Povoletto, * ‒.‒.‒‒.
HRA 47932:F.I.S.I. MHD Ltd. Co. KG, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Neue Firma: F.I.S.I. MHD Ltd. & Co. KG.
HRA 47932:F.I.S.I. MHD Ltd. Co. KG, Frankfurt am Main, Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main.(Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Geschäftsanteilen von Unternehmen im In- und Ausland; Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Verwaltung eigenen Vermögens; Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung; Erbringen von Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten für andere Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Myliusstraße 56, 60323 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: FISI Holding Ltd., Douglas / Man, Insel (Companies Regestry Isle of Man Nr.: 010617V), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der F.I.S.I. Management Holding Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 88528). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.