Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Wedler, Andrea, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt. |
a)
03.01.2024
Beer
b)
Fall 7 |
5 |
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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidatorin:
Wedler, Andrea, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
06.01.2023
Beer
b)
Fall 6 |
HRB 25790: F.U.X. Asset Manager Manufaktur GmbH, Wiesbaden, Schallesbuchstraße 1, 65207 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Wedler, Udo, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25790: F.U.X. Asset Manager Manufaktur GmbH, Wiesbaden, Schallesbuchstraße 1, 65207 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführerin: Wedler, Andrea, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
F.U.X. Asset Manager Manufaktur GmbH, Wiesbaden, Schallesbuchstraße 1, 65207 Wiesbaden. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 25.08.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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