Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
b)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Ruch, Dominik Tobias, Radolfzell am Bodensee,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Ruch, Otto Rudolf Alexander, Singen Hohentwiel,
* ‒.‒.‒‒ |
|
c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Ruch, Dominik Tobias, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 500.000,00 EUR. |
a)
01.09.2023
Wendling |
HRA 540806: F.X. Ruch Kommanditgesellschaft, Singen Hohentwiel, Industriestraße 13 - 15, 78224 Singen Hohentwiel. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Ruch, Otto Rudolf Alexander, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Belastung von Grundstücken: Straub, Patrick, Hilzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 540806: F.X. Ruch Kommanditgesellschaft, Singen Hohentwiel, Industriestraße 13 - 15, 78224 Singen Hohentwiel. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thermpac GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701280), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 540806: F.X. Ruch Kommanditgesellschaft, Singen Hohentwiel, Industriestraße 13 - 15, 78224 Singen Hohentwiel. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sanitär-Keller Verwaltungs GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381475), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 540806: F.X. Ruch Kommanditgesellschaft, Singen Hohentwiel, Industriestraße 13 - 15, 78224 Singen Hohentwiel. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sanitär-Keller GmbH & Co. KG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 380954), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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