Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Sturm, Kristin, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.11.2022
Mehlhorn |
HRB 28334: F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Herudek, Andreas, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Sturm, Kristin, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 28334: F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Haring, Frank, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Haring, Frank, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28334: F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Flieger, Andreas, Chemnitz OT Grüna, * ‒.‒.‒‒; Kaufhold, Jan, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28334: F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.03.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag auf die LE Medien GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 34468) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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