HRB 129008: F7 Media GmbH, Hamburg, Wendenstr. 429, 20537 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 67 a, 22083 Hamburg.
F7 Media GmbH, Hamburg, Wendenstr. 429, 20537 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
F7 Media GmbH, Hamburg, Wendenstr. 429, 20537 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2013. Geschäftsanschrift: Wendenstr. 429, 20537 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von werblichen Agenturleistungen, wie zum Beispiel Konzeption, Gestaltung, Beratung, Betreuung und Einkauf für Kunden aller Art, die Entwicklung und Bereitstellung von System- und Technologielösungen im Bereich von klassischen, neuen und artverwandten Medien sowie alle sonstigen werblichen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wulff, Claas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Wulff-Nielsen, Joachim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Wulff-Nielsen, Joachim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma F7 - Softwareentwicklung Joachim Nielsen in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 90814) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.09.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.