FACOM Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wuppertal (Otto-Hahn-Str. 9, 42369 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stanley Bostitch GmbH am 08.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FACOM Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wuppertal (Otto-Hahn-Str. 9, 42369 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.01.2008 mit der Stanley Bostitch GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 20510) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FACOM Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wuppertal (Otto-Wels-Strasse 9, 42111 Wuppertal). Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Baumgartner, Frank, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Bernholz, Sylvia, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.