FAF Fuel and Food GmbH, Kreuztal (Hagener Straße 10, 57223 Kreuztal). Die Verschmelzung ist im Register der neu eingetragenen Einzelfirma (HRA 8113) am 14.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FAF Fuel and Food GmbH, Kreuztal (Hagener Straße 10, 57223 Kreuztal). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen unter der Firma Pia Schwarzbach e.K. mit Sitz in Kreuztal weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.