HRB 10775: FAGRA Verwaltung GmbH, Krefeld (Franz-Hitze-Str. 2 a, 47807 Krefeld). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 10775: FAGRA Verwaltung GmbH, Krefeld (Franz-Hitze-Str. 2 a, 47807 Krefeld). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
FAGRA Verwaltung GmbH, Krefeld, (Franz-Hitze-Str. 2 a, 47807 Krefeld).Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 100/09) vom 18.03.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
FAGRA Verwaltung GmbH, Krefeld (Franz-Hitze-Str. 2 a, 47807 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2005. Gegenstand: die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften auch als persönlich haftender Gesellschafter, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafteran der FAGRA STEIN Fachgroßhandel grafische Industrie GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld, deren Gegenstand der Handel mit und die Vermittlung von Waren aller Art für die Grafische Industrie sowie die Durchführung von Dienstleistungen hierzu ist. Genehmigungspflichtige Tätigkeitsbereiche gehören nicht zu dem Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Stein, Heinz, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.