HRB 671203: FAHLBUSCH- Wohnbau GmbH, Crailsheim, Am Wiesenbach 24, 74564 Crailsheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 671203: FAHLBUSCH- Wohnbau GmbH, Crailsheim, Am Wiesenbach 24, 74564 Crailsheim. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Fahlbusch, Marco, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fahlbusch, Waltraud, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒; Fahlbusch, Günter, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 671203:FAHLBUSCH- Wohnbau GmbH, Crailsheim, Am Wiesenbach 24, 74564 Crailsheim.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fahlbusch, Günter, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Fahlbusch, Waltraud, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 mit Nachtrag vom 21.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2015 und 21.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fahlbusch INBAU GmbH", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671296) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.