Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
- der Handel mit Werkzeugen, Maschinen
und Elektroteilen,
- der Messe- und Ladenbau im
Direkthandel und Streckengeschäft ohne
Zwischenlagerung,
- die Lieferung von Maschinen und
Maschinenteilen im Direkthandel und
Streckengeschäft
ohne Zwischenlagerung,
- der Betrieb von Gastronomiebetrieben
und alle mit dem Gegenstand des
Unternehmens zusammenhängenden
Dienst- und Beratungsleistungen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
23.01.2025
Wenzel |
HRB 728834: FAI GmbH, Stuttgart, Böblinger Str. 49, 70199 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Iskender GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 727881) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FAI SUSHI Stuttgart GmbH, Stuttgart, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat mit Abänderung vom 03.12.2012 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: FAI GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Böblinger Str. 49, 70199 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Der Messe- und Ladenbau sowie der Handel mit Werkzeugen, Maschinen und Elektroteilen und damit zusammenhängende Dienst- und Beratungsleistungen. Ferner der Betrieb von Gastronomiebetrieben und der Verkauf von und der Handel mit Fisch jeder Art.
FAI SUSHI Stuttgart GmbH, Stuttgart, Rotebühlplatz 18, 70173 Stuttgart.Änderung der Geschäftsanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ong, Eng Ju, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Shao, Liang, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schenk-Keskin, Dagmar, geb. Schenk, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FAI SUSHI Stuttgart GmbH, Stuttgart, Rotebühlplatz 18, 70173 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.1990; zuletzt geändert am 06.12.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma und Sitz ) beschlossen. Der Sitz ist von Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRB 9987) nach Stuttgart verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Rotebühlplatz 18, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Verkauf und Handel von Fisch jeder Art. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrer Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens ( § 181 BGB ) kann erteilt werden. Geschäftsführer: Ong, Eng Ju, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.