Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
17 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Voigt, Klaus-Dieter |
|
|
a)
03.03.2023
Lenk |
HRB 4200 CB: FAM Anlagen - Service GmbH, Cottbus, Thiemstr. 135, 03048 Cottbus. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Bolle, Franziska; Rechtsverhaeltnis: Der mit der Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH (Amtsgericht Stendal, HRB 100127) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.11.1997 ist durch Kündigung vom 22.02.2022 beendet.
HRB 4200 CB: FAM Anlagen - Service GmbH, Cottbus, Thiemstr. 135, 03048 Cottbus. Vorstand: Geschäftsführer: 5. Haas, Wulf, * ‒.‒.‒‒, Magdeburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4200 CB: FAM Anlagen - Service GmbH, Cottbus, Thiemstr. 135, 03048 Cottbus. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Kießl, Lisa-Marie; 4. Fechner, Sylke, * ‒.‒.‒‒, Peitz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 4200 CB: FAM Anlagen - Service GmbH, Cottbus, Thiemstr. 135, 03048 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FAM Bergbau-Service GmbH mit dem Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 13675 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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