FAMILIENHEIM WALDSHUT-TIENGEN Baugenossenschaft eG, Waldshut-Tiengen (Alfred-Nobel-Str. 12, 79761 Waldshut-Tiengen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
FAMILIENHEIM WALDSHUT-TIENGEN Baugenossenschaft eG, Waldshut-Tiengen (Alfred-Nobel-Str. 12, 79761 Waldshut-Tiengen). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2007und vom 26.07.2007 mit der Genossenschaft "Genossenschaft zur Förderung des Wohnungs- und Siedlungsbaues e.G.", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i.Br. GnR 620026) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanngemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.