HRB 137474 B: FAP Beteiligungs GmbH, Sitz vormals: Berlin, Kaiserdamm 5, 14057 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Oberkrämer; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Oberkrämer verlegt (Amtsgericht Neuruppin, HRB 13288 NP). Neue inländische Geschäftsanschrift: Schlossplatz 1-3, 16727 Oberkrämer OT Schwante.
HRB 13288 NP: FAP Beteiligungs GmbH, Oberkrämer, Schlossplatz 1-3, 16727 Oberkrämer OT Schwante. Geschäftsanschrift: Schlossplatz 1-3, 16727 Oberkrämer OT Schwante. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der FAP GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Tümpel, Daniel Asmus, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Würtenberger, Loretta, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 15.10.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137474) nach Oberkrämer verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 30.12.2008
HRA 45813 B: FAP Art Management GmbH & Co. KG, Oberkrämer, Kaiserdamm 5, 14057 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geändert, nun: Oberkrämer; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Oberkrämer verlegt (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3377 NP).
HRA 3377 NP: FAP Art Management GmbH & Co. KG, Oberkrämer, Schlossplatz 1-3, 16727 Oberkrämer OT Schwante (Unternehmensgegenstand: Beratung von Kunsthändlern und Künstlern sowie der Betrieb eines Restaurants und Gafe's nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz.). Geschäftsanschrift: Schlossplatz 1-3, 16727 Oberkrämer OT Schwante. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: FAP Beteiligungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137474 B), mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45813 B) nach Oberkrämer verlegt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FAP Art Management GmbH & Co. KG, Oberkrämer (Amtsgericht Neuruppin HRA 3323 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 18.02.2009
HRA 45813 B: FAP Art Management GmbH & Co. KG, Berlin, Kaiserdamm 5, 14057 Berlin. Firma: Geändert, nun: FAP Art Management GmbH & Co. KG; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FAP Art Management GmbH & Co. KG, Oberkrämer (Amtsgericht Neuruppin HRA 3323 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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