HRB 89663: FAR-FUTURE GmbH, Frankfurt am Main, Im Hilgenfeld 86, 60433 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: die Informationstechnologie, die Medienproduktion, Modedesign und Kollektionsentwicklung (auch als Dienstleistung), Groß-und Einzelhandel mit Textilien, sowie das Consulting auf diesen Gebieten.
FAR-FUTURE GmbH, Frankfurt am Main, Im Hilgenfeld 86, 60433 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2010. FAR-FUTURE GmbH. Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Im Hilgenfeld 86, 60433 Frankfurt am Main. Die Informationstechnologie, die Medienproduktion und der Groß- und Einzelhandel mit Textilien sowie das Consulting auf diesen Gebieten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Morgenthaler, Jens, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Morgenthaler, Jens, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma FAR-FUTURE e.K. in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45790) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.