HRB 58554: FARAMIR Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 3, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2020 mit der Deutsche Oppenheim Family Office AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 99241) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 58554: FARAMIR Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Köln, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 3, 51149 Köln.
HRB 58554: FARAMIR Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Köln, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln. Prokura erloschen: Wolff, Julia, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 58554: FARAMIR Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Köln, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der IKARIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 35264) verschmolzen.
HRB 58554: FARAMIR Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Köln, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der IKARIA Beteiligungs- und Venvaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 35264) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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