HRB 75401: FAST Casualwear AG, Köln, Leopoldstraße 244, 80807 München. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 75401: FAST Casualwear AG, Köln, Herrengraben 1, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 244, 80807 München. Nicht mehr Vorstand: Chong, Wing Chi, Hong Kong / China, * ‒.‒.‒‒.
HRB 75401:FAST Casualwear AG, Köln, Herrengraben 1, 20459 Hamburg.Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.01.2014 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 600.000,00 EUR auf 13.300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.03.2014 wurde der Wortlaut der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) sowie § 5 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital) geändert. 13.300.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2014 beträgt noch 5.000.000,00 EUR.
HRB 75401:FAST Casualwear AG, Köln, Herrengraben 1, 20459 Hamburg.Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.01.2014 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000,00 EUR auf 12.700.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.02.2014 wurde der Wortlaut der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) sowie § 5 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital) geändert. 12.700.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2014 beträgt noch 5.600.000,00 EUR.
HRB 75401:FAST Casualwear AG, Köln, Herrengraben 1, c/o Kirchhoff Consult AG, 20459 Hamburg.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Januar 2014 wurde die Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. Das genehmigte Kapital 2012 wurde aufgehoben und ein genehmigtes Kapital 2014 geschaffen. Geschäftsanschrift: Herrengraben 1, 20459 Hamburg. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Januar 2014 ermächtigt, bis zum 22. Januar 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.100.000,00 (in Worten: EURO sechs Millionen einhunderttausend) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 6.100.000 (in Worten: sechs Millionen einhunderttausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.
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