FAST GmbH, Biebergemünd, (Zehn Morgen 5, 63599 Biebergemünd).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FAST Group GmbH & Co. KG am 31.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FAST GmbH, Biebergemünd, (Zehn Morgen 5, 63599 Biebergemünd).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FAST Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Biebergemünd (Amtsgericht Hanau HRA 92060) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.