FAST LANE NR. 181 LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Die Zweigniederlassung der Gesellschaft ist in entsprechender Anwendung von § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
FAST LANE NR. 181 LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister beim Amtsgericht in Bonn in Abt. B unter Nr. 15316 eingetragene Zweigniederlassung FAST LANE NR. 181 LIMITED mit dem Sitz in Bonn gemäß § 395 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Amts wegen zu löschen.Die Hauptniederlassung der Gesellschaft ist im englischen Handelsregistger gelöscht. Damit hat die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verloren, so dass sie auch keine Zweigniederlassung mehr unterhalten kann. Die Eintragung der Zweigniederlassung ist damit wegen Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig geworden.Es wird hiermit eine Frist von einem Monat gesetzt, innerhalb derer gegen die beabsichtigte Löschung bei dem Gericht von jedem Widerspruch eingelegt werden kann, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.
FAST LANE NR. 181 LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (limited liability company) Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2007. Zweigniederlassung der FAST LANE NR. 181 LIMITED mit Sitz in Birmingham/GB (companies house of cardiff No. 6158086). Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 100,00 EUR. Allg. Vertretungsregel: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dr. Rollmann, Christian, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt beschränkt auf die Zweigniederlassung.