FAST LANE NR. FORTYFOUR LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Die Zweigniederlassung der Gesellschaft ist in entsprechender Anwendung von § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
FAST LANE NR. FORTYFOUR LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister beim Amtsgericht in Bonn in Abt. B unter Nr. 15036 eingetragene Gesellschaft FAST LANE NR.FORTYFOUR LIMITED mit dem Sitz in Bonn gemäß § 394 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Es wird hiermit eine Frist von einem Monat gesetzt, innerhalb derer gegen die beabischtigte Löschung bei dem Gericht von jedem Widerspruch eingelegt werden kann, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.
FAST LANE NR. FORTYFOUR LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (limited liability company). Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2006. Zweigniederlassung der FAST LANE NR. FORTYFOUR LIMITED mit Sitz in Birmingham/GB (companies house of cardiff Nr. 5989885). Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zenk, Frank, Hochheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt beschränkt auf die Zweigniederlassung.