FAST LANE NR. NINETYFIVE LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 18 - 20, 53113 Bonn. Die Zweigniederlassung der Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht, da die Hauptniederlassung der Gesellschaft im englischen Handelsregister gelöscht ist.
FAST LANE NR. NINETYFIVE LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 18 - 20, 53113 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister beim Amtsgericht in Bonn in Abt. B unter Nr. 15134 eingetragene Zweigniederlassung FAST LANE NR. NINETYFIVE LIMITED mit dem Sitz in Bonn gemäß § 395 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Amts wegen zu löschen.Die Hauptniederlassung der Gesellschaft ist im englischen Handelsregister gelöscht. Damit hat die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verloren, so dass sie auch keine Zweigniederlassung mehr unterhalten kann. Die Eintragung der Zweigniederlassung ist damit wegen Mangels einer wesentlichen Vorraussetzung unzulässig geworden.Es wird hiermt eine Frist von einem Monat gesetzt, innerhalb derer gegen die beabsichtigte Löschung bei dem Gericht von jedem Widerspruch eingelegt werden kann, der an der Unterlassung der Löschung in berechtiges Interesse hat.