FAST LANE NR. TWENTYFOUR LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Die Zweigniederlassung der Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht, da die Hauptniederlassung der Gesellschaft im englischen Handelsregister gelöscht ist.
FAST LANE NR. TWENTYFOUR LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister beim Amtsgericht in Bonn in Abt. B unter Nr. 14996 eingetragene Zweigniederlassung FAST LANE NR. TWENTYFOUR LIMITED mit dem Sitz in Bonn gemäß § 395 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Amts wegen zu löschen.Die Hauptniederlassung der Gesellschaft ist im englischen Handelsregister gelöscht. Damit hat die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verloren, so dass sie auch keine Zweigniederlassung mehr unterhalten kann. Die Eintragung der Zweigniederlassung ist damit wegen Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig geworden.Es wird hiermit eine Frist von einem Monat gesetzt, innerhalb derer gegen die beabsichtigte Löschung bei dem Gericht von jedem Widerspruch eingelegt werden kann, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.
FAST LANE NR. TWENTYFOUR LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (limited liability company). Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2006. Zweigniederlassung der FAST LANE NR. TWENTYFOUR LIMITED mit Sitz in Birmingham/GB (Companies House of Cardiff Nr. 5990116). Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zenk, Frank, Hochheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt beschränkt auf die Zweigniederlassung.