FAY Construction GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45490) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FAY Construction GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Berlo, Günter, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
FAY Construction GmbH, Mannheim, Augustaanlage 54 - 56, 68165 Mannheim.Sitz verlegt; nun: Frankfurt a.M. (AG Frankfurt a.M., HRB 85772). Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Das Registerblatt ist geschlossen.
FAY Construction GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 702431) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Das Administrative, organisatorische, koordinative, technische und kaufmännische Management bei Neuerrichtung, Sanierung und Revitalisierung von gewerblich, wohnwirtschaftlich oder von der öffentlichen Hand genutzten Immobilien im eigenen oder fremden Namen. Dies umfasst Tätigkeiten als - Generalunternehmer/Generalübernehmer: Durchführung aller Planungs- und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe solcher Bauprojekte; - Projektleiter: verantwortliche Übernahme sämtlicher Aktivitäten zur Erreichung der definierten Projektziele solcher Bauprojekte; - Projektsteuerer/Baubetreuer: Wahrnehmung delegierter Bauherrenfunktionen des Auftraggebers für die gesamte Bauprojektrealisierung. Handwerkliche Arbeiten werden ausschließlich von Subunternehmern ausgeführt, jegliche Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO unterliegen, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Berlo, Günter, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Esser, Ralph Günther, Köln, * ‒.‒.‒‒; Heid, Wolfgang Erich, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒; Malcher, Hans-Joachim, Zwingenberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FAY Construction GmbH, Mannheim, Augustaanlage 54 - 56, 68165 Mannheim.Geschäftsanschrift: Augustaanlage 54 - 56, 68165 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Fay, Andreas-Norbert, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
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