HRA 45204:Fay Handels- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main.Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Mannheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hermsheimer Straße 5, 68163 Mannheim. Der Sitz ist nach Mannheim (jetzt Amtsgericht Mannheim, HRA 705930) verlegt.
HRA 705930:FAY Handels- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Mannheim, Hermsheimer Straße 5, 68163 Mannheim.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45204) nach Mannheim verlegt. Bisher: "Fay Handels- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG"; Neue Geschäftsanschrift: Hermsheimer Straße 5, 68163 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: FAY one and only GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720799). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Esser, Ralph Günther, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Fay Handels- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Esser, Ralph Günther, Köln, * ‒.‒.‒‒.
A.u.C.-N. Fay GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 im Wege des Formwechsels in die A.u.C.-N. Fay GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRA 46070) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fay Handels- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Esser, Ralph Günther, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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