Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
22.02.2024
Kraus
b)
Fall 8 |
HRB 84360: FBS Frankfurter Brand- und Rettungsschutz GmbH, Frankfurt am Main, Tucholskystr. 20, 60598 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Baacke, Bärbel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Reimann, Thomas Mathias, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 84360: FBS Frankfurter Brand- und Rettungsschutz GmbH, Frankfurt am Main, Tucholskystr. 20, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2017 mit Nachtrag vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der OBB Baustoff Handles GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 48913) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FBS Frankfurter Brand- und Rettungsschutz GmbH, Frankfurt am Main, Tucholskystr. 20, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OBB Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gotha (Amtsgericht Jena, HRB 111577) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FBS Frankfurter Brand- und Rettungsschutz GmbH, Frankfurt am Main, Tucholskystr. 20, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ALEA Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 77129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen