HRB 16464: FBS GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 11 (weitere Bestimmnungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen in der Fleischindustrie und die Vermittlung von Arbeitnehmern an solche Unternehmen.
HRB 16464: FBS GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheltien, Yves, Moutiers / Frankreich / Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bekhaita, Ali Mohamed Abdel Kader, Longwy / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16464: FBS GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Nicht mehr Geschäftsführer: Totti, Marie Claire, Malancourt-la-Montagne / Frankreich / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
FBS GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
FBS GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2013 mit der L.V.P. S.à.r.l. mit Sitz in Joeuf/Frankreich (Registre du Commerce et des sociétés de Briey, numéro 480 712 678) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4, 122a ff UmwG - grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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