HRB 505069: FBW - Factoring Baden-Württemberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Remchingen, Dalbergstr. 21, 76534 Baden-Baden. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GZV-Gesellschaft für Zessionsverwaltung mbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 713566) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 505069:FBW - Factoring Baden-Württemberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Remchingen, Dalbergstr. 21, 76534 Baden-Baden.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GfM Gesellschaft für Mittelstandsfactoring mbH", Remchingen (Amtsgericht Mannheim HRB 700928) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FBW - Factoring Baden-Württemberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Remchingen, Schauinslandstr. 16, 75196 Remchingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Dalbergstr. 21, 76534 Baden-Baden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KIT - Keyfactors IT GmbH", Remchingen (Amtsgericht Mannheim HRB 707425) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FBW - Factoring Baden-Württemberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Remchingen, Schauinslandstr. 16, 75196 Remchingen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Streichung von § 12 Abs.3 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen) beschlossen.
FBW - Factoring Baden-Württemberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Remchingen, Schauinslandstr. 16, 75196 Remchingen. Prokura erloschen: Selbach, Stefan, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒.
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