FC Schalke 04-Stadion- Catering-Verwaltungs GmbH, Gelsenkirchen, Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen. Geschäftsanschrift: Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.02.2011 mit der FC Schalke 04-Stadion-Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3292) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 28.03.2011 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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