HRB 212282: FCC Immobilien Holding GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 6 b) vom 07.02.2018 von Amts wegen wie folgt ergänzt: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 641576) unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Haren (Ems) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.11.2017.
HRB 641576: ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß, Wolfentalstraße 29, 88400 Biberach an der Riß. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 07.02.2018 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Osnabrück (HRB 212282) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 212282: FCC Immobilien Holding GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2017 mit Änderung vom 17.01.2018. Geschäftsanschrift: Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten (einschließlich des Vermietens) von Grundstücken. Stammkapital: 6.000.003,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: García Rodriguez, Gustavo, Madrid / Spanien, * ‒.‒.‒‒; Moros, Jose María Thomás, Madrid / Spanien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 641576) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.