FCG Financial Consultants Group AG, Starnberg (Zweigstr. 1, 82319 Starnberg). Die Verschmelzung wurde am 18.03.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 156047).
FCG Financial Consultants Group AG, Starnberg (Zweigstr. 1, 82319 Starnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2005 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 28.02.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 28.02.2005 mit der Consulio GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 156047) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.