HRB 405997:FCH Management GmbH, Eisenach, Karlsplatz 20, 99817 Eisenach.Änderung der Geschäftsanschrift: Karlsplatz 22, 99817 Eisenach.
Take Off Travel GmbH, Eisenach, Karlsplatz 20, 99817 Eisenach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: FCH Management GmbH. Neuer Gegenstand: Beteiligung, Verwaltung und Haftungsübernahme an Personengesellschaften.
Take Off Travel GmbH, Eisenach, (Karlsplatz 20, 99817 Eisenach).Eintrag 4, Spalte f, Nr. 1 wegen Schreibfehlers berichtigt: Die Take Off Travel AG mit dem Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 406090) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen.
FCH Management GmbH, Eisenach (Karlsplatz 20, 99817 Eisenach). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Take Off Travel AG mit dem Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 406090) und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Take Off Travel GmbH. Neuer Gegenstand: Internationaler Reisebüro- und Reiseveranstalterbetrieb einschließlich der Übernahme von Makler- und Handelsvertretertätigkeiten für touristische Produkte und Dienstleistungen, die Konzeption und Durchführung von Events und Incomingleistungen sowie die Erbringung von Consultingleistungen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
Take Off Travel GmbH, Eisenach (Karlsplatz 20, 99817 Eisenach). Die Take Off Travel AG mit dem Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 406090) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung der übernehmneden Gesellschaft vom 27.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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