FDK Financialservices Vermittlung GmbH, Köln (Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der FDK Köln Finanzdienste Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 19384) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FDK Köln Finanzdienste Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 26.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der zwischen der Gesellschaft und der FDK Köln Finanzdienste Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Köln bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.10.2002 ist mit der Verschmelzung dadurch erloschen, daß die beherrschte unddie herrschende Gesellschaft zusammenfallen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH