Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt (HRB 55846)

Firmendaten

Anschrift
An der Hauptwache 5
60313 Frankfurt
Frühere Anschriften: 2
Kaiserstr. 6, 60311 Frankfurt
Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 55846
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die FE Industrial Real Estate Investments GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 55846 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die FE Industrial Real Estate Investments GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Die FE Industrial Real Estate Investments GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 10

Calendar 05.03.2019
Löschung

HRB 55846: FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden First Euro Industrial Properties II S.à.r.l. am 28.06.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.03.2018
Veränderung

HRB 55846: FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 23.11.2017 mit der First Euro Industrial Properties II S.à.r.l. mit Sitz in Munsbach/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nummer B 95555) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.12.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 55846: FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der First Euro Industrial Properties II S.à.r.l eingereicht worden.Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß §§ 122d UmwG, 10 HGB bekannt zu machen, wonach ein Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind beteiligtals übertragende Gesellschaft die FE Industrial Real Estate Investments GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. als aufnehmende Gesellschaft die First Euro Industrial Properties II S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 6 C, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 55846.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 95555. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen FE Industrial Real Estate Investments GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen FE Industrial Real Estate Investments GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main, eingeholt werden.c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 6 C, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, eingeholt werden.

Calendar 24.05.2017
Veränderung

HRB 55846: FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FE IPF Mörfelden Interest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55798) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FE IPF Bedburg Interest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55571) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FE IPF Kamen Interest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55574) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.04.2015
Veränderung

HRB 55846:FE Industrial Real Estate Investments GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstr. 6, 60311 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main.

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 6

05.03.2019
Registervorgang

Löschung 05.03.2019

10.04.2015
Adressänderung

Alte Anschrift:
Kaiserstr. 6
60311 Frankfurt

Neue Anschrift:
An der Hauptwache 5
60313 Frankfurt

13.08.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Justin Mark Chuter
Geschäftsführer

28.06.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Antoine Berckmans
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Olivier Dorier
Geschäftsführer

07.12.2009
Adressänderung

Alte Anschrift:
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt

Neue Anschrift:
Kaiserstr. 6
60311 Frankfurt

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Antoine Berckmans
Geschäftsführer

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen