HRB 35691: FEB Holding GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die F.E.B. CONSULTING UK LIMITED mit dem Sitz in Berkshire/Vereinigtes Königreich Großbritannien Nordirland (Companies House No. 07024684) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 28.01.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.03.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger vom 13.03.2019 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 35691: FEB Holding GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Die Gesellschaft hat am 20.12.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zwischen der F.E.B. Consulting UK Limited mit Sitz in Berkshire und der hiesigen Gesellschaft gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister eingereicht. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2,3 UmwG:- Die F.E.B Consulting UK Limited, eine Private Limited Company nach englischen Recht, mit dem Sitz in Berkshire, Großbritannien, eingetragen in Companies Hause Cardiff, Company No. 7024684, als übertragenden Gesellschaft- sowie die FEB Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handeisregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 35691, als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der F.E.B Consulting UK Limited auf die FEB Holding GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4 UmwG:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (FEB Holding GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. S 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung und der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der FEB Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift 04105 Leipzig, Tschaikowskistraße 17 geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Einbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der FEB Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift 04105 Leipzig, Tschaikowskistraße 17 geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmende FEB Holding GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (F,E.B Consulting UK Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzungdann abhängig ist, (vg. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der MinderheitsgesellschafterWeder die FEB Holding GmbH noch die F.E.B. Consulting UK Limited hat Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.
HRB 35691: FEB Holding GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2018. Geschäftsanschrift: Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art; insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Erbringen von Managementdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Felix Erwin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.