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FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen, Euskirchen (HRB 11477)

Firmendaten

Anschrift
In der Driesch 15
53881 Euskirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02251/782283
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11477
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen aus Euskirchen ist im Handelsregister Bonn unter der Nummer HRB 11477 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen ihren Standort nicht geändert. Die FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.07.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.08.2013
Veränderung

FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen, Euskirchen, In der Driesch 15, 53881 Euskirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FEBA e.K. Fertigbau Inhaber: Christian Dederichs (Amtsgericht Bonn HRA 8222) am 19.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.08.2013
Veränderung

FEBA Gesellschaft mbH für schlüsselfertiges Bauen, Euskirchen, In der Driesch 15, 53881 Euskirchen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der FEBA e.K. Fertigbau Inhaber: Christian Dederichs (Amtsgericht Bonn, 19 AR 556/2013) auftretenden Kaufmann Christian Dederichs übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.