Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die
Gesellschaft gemeinsam.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer, nun:
Liquidator:
Fehrmann, Heinz-Dieter, Lossatal OT Mark
Schönstädt, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
02.02.2024
Schindler |
4 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Angermann, Petra, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Fehrmann, Heinz-Dieter, Altenhain, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
06.12.2004
Schneider |
HRB 14851: FEBO Industrieservice GmbH, Brandis, Gewerbeallee 9, 04821 Brandis. Prokura erloschen: Wolf, Kerstin, Mockrehna, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14851: FEBO Industrieservice GmbH, Brandis, Gewerbeallee 9, 04821 Brandis. Einzelprokura: Wolf, Kerstin, Mockrehna, * ‒.‒.‒‒.
FEBO Industrieservice GmbH, Brandis, (Gewerbeallee 9, 04821 Brandis).Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 06.07.1999 mit der FEBO Maschinenmontagen & Anlagenbau GmbH mit dem Sitz in Brandis ist durch Aufhebungsvertrag vom 20.06.2006 zum 31.12.2006 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des #DV.Art(Text="Art des Vertrages auswählen",Eingabe="Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages","Beherrschungsvertrages","Gewinnabführungsvertrages","Teilgewinnabführungsvertrages") in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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