FEGIME Deutschland Holding GmbH, Nürnberg (Donaustraße 26, 90451 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 16.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 7850).
FEGIME Deutschland Holding GmbH, Nürnberg (Donaustraße 26, 90451 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FEGIME Deutschland Marktgemeinschaft im Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 7850) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.