Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Willenbücher, Bastian, Inning, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Joachim Jürgen, Untergruppenbach,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.02.2024
Kramer |
6 |
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b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Lampo, Craig A., Old Saybrook / Vereinigte
Staaten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
09.05.2023
Kramer |
HRB 755446: Amphenol Tuchel Industrial GmbH, Heilbronn, August-Häusser-Straße 10, 74080 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Joachim Jürgen, Untergruppenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Klaus-Dieter, Hochdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 755446: Amphenol Tuchel Industrial GmbH, Heilbronn, August-Häusser-Straße 10, 74080 Heilbronn. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Amphenol-Tuchel Electronics Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heilbronn (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 101856) am 19.06.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 755446: Amphenol Tuchel Industrial GmbH, Heilbronn, August-Häusser-Straße 10, 74080 Heilbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Amphenol-Tuchel Electronics Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 101856) um 1.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der "Amphenol-Tuchel Electronics Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 101856) wurde am 08.05.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 15.05.2017 zugestimmt hat. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Amphenol-Tuchel Electronics Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 101856) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.05.2017 den Betriebsteil/Teilbetrieb "Industries" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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